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ZPO § 698 Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

ZPO § 698 Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

[ Auszug: Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden ... ]